Impressum
Name des Unternehmens
Evo-Project GmbH
Sitz des Unternehmens:
Leondingerstraße 53
4050 Traun
Österreich
Telefon:
+43 664 406 43 73
E-Mail:
office@evo-project.at
Firmenbuchnummer:
FN 651188f
Dienstgebernummer:
82237702
UID-Nummer:
ATU82056178
Bankverbindung:
Oberbank
IBAN: AT34 1500 0009 2129 4732
Firmenbuchgericht
Landesgericht Linz
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Fassung 04/2026)
der EVO Project GmbH, FN 65118f, Leondingerstraße 53, A-4050 Traun
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Bauleistungen, insbesondere als Generalunternehmer (GU), der EVO Project GmbH ("Auftragnehmer") gegenüber Auftraggebern ("Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Angebote sind freibleibend und grundsätzlich kostenpflichtig. Für die Erstellung eines Angebots wird ein Pauschalbetrag von EUR 300,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verrechnet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle einer Auftragserteilung wird dieser Betrag vollständig gutgeschrieben bzw. mit der Auftragssumme gegengerechnet.
2.2 Planungen, Kalkulationen, Leistungsverzeichnisse und sonstige Vorleistungen werden nach Aufwand verrechnet und bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
2.3 Verträge kommen durch schriftliche Bestätigung oder Leistungsbeginn zustande.
3. Leistungsumfang (Generalunternehmer)
3.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen als Generalunternehmer und ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
3.2 Der Auftragnehmer schuldet die Koordination der Gewerke, nicht jedoch Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Abnahme und Gefahrenübergang
Die Abnahme erfolgt mit Übernahme, Inbetriebnahme oder grundloser Verweigerung. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. Zusatzleistungen / Nachträge
Zusatzleistungen und Änderungen werden in Regie abgerechnet. Arbeitsleistungen werden nach tatsächlichem Zeitaufwand (Regiestunden) sowie zusätzlich das verwendete Material gesondert verrechnet. Auch mündlich beauftragte Leistungen sind zu vergüten.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle Genehmigungen, Pläne und den Baustellenzugang bereit. Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
7. Bauzeit und Verzögerungen
Termine sind unverbindlich. Verzögerungen durch Witterung, Behörden, Lieferprobleme oder Dritte verlängern die Fristen angemessen.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Verbesserung hat Vorrang vor Austausch oder Preisminderung.
9. Haftung
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
10. Preise und Zahlung
10.1 Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sind zulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern erforderlich, angemessene Vorauszahlungen vor Leistungsbeginn zu verlangen.
10.2 Rechnungen sind binnen 7 Tagen fällig.
10.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeiten einzustellen.
10.4 Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. verrechnet.
10.5 Für jedes Mahnschreiben wird eine Mahngebühr in Höhe von EUR 100,00 verrechnet.
11. Eigentumsvorbehalt
Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
12. ÖNORM
Ergänzend gilt die ÖNORM B 2110.
13. Rücktritt
Rücktritt bei Zahlungsverzug oder fehlender Mitwirkung möglich.
14. Datenschutz
Datenverarbeitung gemäß DSGVO.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand Linz, Österreichisches Recht.
16. Schlussbestimmungen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht den Rest.
© EVO Project GmbH 2026
